• Steuerliche Wertermittlungen

  • Prüfung der Feststellungsbescheide von Immobilien

     

    Ist es sinnvoll gegen einen Feststellungsbescheid Ihrer Wohnimmobilien Einspruch einzulegen? Maßgeblich für diese Entscheidung ist der Abgleich mit dem Verkehrswert zum Bewertungsstichtag. Wir bieten Ihnen hierzu eine kurzfristige Prüfung zum Pauschalpreis an.

    Prüfung der Feststellungsbescheide Ihrer Immobilien als Wertplausibilisierung

     

    Wesentliche Merkmale der Prüfung

    1. Bewertung auf der Grundlage der ImmoWertV

    2. Ortstermin mit einer Besichtigung der Immobilie

    3. Fotodokumentation

    4. Kurze Beschreibung und Beurteilung des Objektes zum      

        Wertermittlungsstichtag

    5. Überschlägige Bewertung von besonderen, objektspezifischen

        Grundstücksmerkmalen

    6. Vorabprüfung auf das Vorhandensein von weiteren Belastungen

        des Grundstücks (Grundbuch, Baulasten o.ä.)

    7. Ermittlung des Bodenwertes

    8. Durchführung eines Wertermittlungsverfahrens (Sachwert- oder

        Ertragswert) zur überschlägigen Bestimmung des

        Verkehrswertes

     

    Alle vorgenannten Leistungen bieten wir Ihnen als Paket, zusammengefasst in einem ca. 10 seitigen Dokument, für Wohnobjekte mit einem seitens des Finanzamtes festgestellten Wert von bis zu 500.000 Euro zu einem Pauschalpreis in Höhe von brutto 450,00 Euro incl. MwSt. an.

    Sollte als Resultat der Wertplausibilisierung eine Anfechtung des Bescheides und somit ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB sinnvoll erscheinen, kann das bereits gezahlte Honorar angerechnet werden.

    Für Bewertungen größerer oder gewerblicher Objekte fordern Sie bitte ein konkretes Angebot an.

    Voraussetzung für die Leistungserbringung zum Angebotspreis ist die Vorlage eines aktuellen Grundbuchauszuges, einer aktuellen Flurkarte, Bauplanungsunterlagen, Wohnflächen- und Kubaturberechnungen, ggf. Mietverträgen und eines Auszuges aus dem Baulastenverzeichnis, bei Eigentumswohnungen zusätzlich die Vorlage von Teilungserklärungen durch den Auftraggeber. Selbstverständlich können alle Unterlagen auch durch unser Büro beschafft werden.

 

Sie haben Interesse?

Gerne beraten wir Sie ausführlich zu unseren Leistungen. Kontaktieren Sie uns unter oder nutzen Sie unser Kontaktformular.