Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB

 

Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

 

Leistungsspektrum:

 

  • Ortstermin mit einer Innen- und Außenbesichtigung der Immobilie
  • Fotodokumentation
  • Augenscheinliche Beurteilung der Bausubstanz
  • Ausführliche Beschreibung der dominierenden Merkmale der
    Immobilie
  • Ausführliche Beschreibung der wesentlichen Grundstücksdaten und
    rechtlichen Gegebenheiten
  • Überprüfung von Flächenangaben und Ermittlung von Bodenwerten
  • Ausführliche Begründung des Ermittlungsverfahrens
    (Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren, Vergleichsfaktorenverfahren) und
    Ableitung des Verkehrswertes
  • Ausführliche Begründungen zu den für die Wertermittlung
    wesentlichen Einflussfaktoren
  • Berücksichtigung von Belastungen in Abteilung II des Grundbuches
  • Berücksichtigung von außergrundbuchlichen Belastungen
  • Bewertung von Baumängeln, von Bauschäden und des
    Instandhaltungsstaus

 

Verkehrswertermittlungen dienen zur

 

- Vorlage bei Finanz- und Steuerbehörden

 

- Erbauseinandersetzungen oder Ehescheidungen