Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB
Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Leistungsspektrum:
- Ortstermin mit einer Innen- und Außenbesichtigung der Immobilie
- Fotodokumentation
- Augenscheinliche Beurteilung der Bausubstanz
- Ausführliche Beschreibung der dominierenden Merkmale der
Immobilie - Ausführliche Beschreibung der wesentlichen Grundstücksdaten und
rechtlichen Gegebenheiten - Überprüfung von Flächenangaben und Ermittlung von Bodenwerten
- Ausführliche Begründung des Ermittlungsverfahrens
(Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren, Vergleichsfaktorenverfahren) und
Ableitung des Verkehrswertes - Ausführliche Begründungen zu den für die Wertermittlung
wesentlichen Einflussfaktoren - Berücksichtigung von Belastungen in Abteilung II des Grundbuches
- Berücksichtigung von außergrundbuchlichen Belastungen
- Bewertung von Baumängeln, von Bauschäden und des
Instandhaltungsstaus
Verkehrswertermittlungen dienen zur
- Vorlage bei Finanz- und Steuerbehörden
- Erbauseinandersetzungen oder Ehescheidungen